INHALTSVERZEICHNIS 

  1. Anwendungsbereich
  2. Auftragsproduktionen
  3. Lizenzierung von Stock-Fotos
  4. Vergütung
  5. Haftung
  6. Datenschutz
  7. Schlussbestimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Anwendungsbereich 

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen 

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine werden im Leistungsspektrum definiert und sind verbindlich.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden gemäß der angebotenen Pakete geregelt.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Kunde erhält an den vom Fotografen erstellten Aufnahmen ausschließlich private Nutzungsrechte. Jede Nutzung, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, insbesondere die gewerbliche, kommerzielle oder öffentliche Nutzung (z. B. für Werbung, Social Media von Unternehmen, Websites, Druckerzeugnisse oder Veröffentlichungen), bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Eine solche weitergehende Nutzung kann mit einem zusätzlichen Honorar verbunden sein. 
  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos 

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung 

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben so entstehen für den Auftraggeber keine Kosten. Wird der Termin allerdings weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben, so behält der Fotograf den Anspruch auf 75% der vereinbarten Vergütung. 
  4. Anzahlungen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Rest der Rechnung wird spätestens am Tag des Shootings beglichen. 
  5. Gutscheine sind ausschließlich auf reguläre Preise und Standardpakete anwendbar und können nicht für bereits reduzierte Angebote, Aktionen oder Sonderpreise eingelöst werden. 

5. Haftung 

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz 

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/